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INVOIC


22.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben auf eine Abnahmestelle zwei Zähler mit je ein Zählpunkt. Ein Lieferant gibt an das dies nicht zulässig. Ist das richtig und wenn ja wo ist hier der Bezug in der GPKE etc ... ?


In einer INVOIC wird immer ein ZP abgerechnet. Größere Entnahmestellen ist ein Sammelzählpunkt zu zuordnen.

Sehr geehrter Herr Wendland,

wir verstehen Sie wie folgt:

In ihrem Abrechungssystem wird eine Netznutzungsrechnung für eine größere Abnahmestelle die von einem Lieferanten beliefert wird, erstellt. D.h.  für diese Abnahmestelle werden nur eine und nicht mehrere Rechnungen je Abrechungszyklus erstellt. Da es eine größere Abnahmestelle ist, erfolgt die Messung der Energie über mehrere Geräte und somit existieren mehrere Zählpunkte zu dieser Abnahmestelle.

Wenn diese Interpretation richtig ist, so ist dieser Abnahmestelle genau ein Zählpunkt zuzuordnen, der  diese Abnahmestelle repräsentiert. Genau diese eine Zählpunktbezeichnung ist in der INVOIC anzugeben.

Nachfolgend ein paar Stellen die dieses Vorgehen stützen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

In der GPKE finden Sie u.a. folgende Aussage auf Seite 5:
„eine Entnahmestelle besteht meist aus einem Zählpunkt. Bei größeren Kunden (z.B. Standort eines Industriekunden) kann eine Entnahmestelle mehr als einem Zählpunkt haben. In diesem Falls ist ein virtueller Zählpunkt durch den VNB zu bilden und summiert abzurechnen.“

Im UTILMD-MIG  Version 4.2 finden Sie auf Seite 45 diese Aussage: „In einem Vorgang darf ein Sammelzählpunkt (Z01) nur einmal vorkommen. Der Code Z01 in DE3227 wird nur gebraucht, wenn man zu der gleichen Lieferstelle mehrere Zählpunkte hat, die durch einen virtuellen Zählpunkt gesammelt werden und den Sammelzählpunkt, sowie die einzelnen untergeordneten Zählpunkte mitteilen möchte. Dieser Zählpunkt beschreibt dann eindeutig die Lieferstelle, die ZP in weiteren LOC-Segmenten mit dem Qualifier 172 in DE3227 sind dann informatorisch!“

Freundliche Grüße,

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