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INVOIC
INVOIC / REMADV AHB
1.1
04.09.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anwendungshandbuch INVOIC/REMADV 1.1 werden auf Seite 5 die zwei möglichen Formen des Umsatzsteuernachweises erläutert: Erstens der Umsatzsteurnachweis in Listenform und zweitens der einseitige Umsatzsteuernachweis im Deckblattformat .
INVOIC-Dateien beinhalten in der Regel eine große Anzahl von Einzelrechnungen. Die Listenform ist bei einer großen Anzahl von Einzelrechnungen nicht praktikabel. Beim Vergleich der beiden möglichen Formen eines Umsatzsteuernachweises wird deshalb auch das Deckblattformat empfohlen.
In den unteren Absätzen heißt es dazu: "Bei einer großen Anzahl von Rechnungen, die in einer INVOIC-Datei zusammengefasst werden, würde der oben erläuterte Umsatzsteuernachweis viele Seiten umfassen. Dies kann vermieden werden, denn die steuerrechtlichen Anforderungen verlangen nicht zwingend die detaillierte Angabe...der Beträge auf Einzelrechnungsebene. Eine Alternative zum oben beschriebenen detaillierten Umsatzsteuernachweis stellt der einseitige Umsatzsteurnachweis dar."

Wir haben diesen einseitigen Umsatzsteuernachweis den Vorgaben entsprechend korrekt umgesetzt.

Die Frage ist nun:
Können Lieferanten auf einem Umsatzsteurnachweis in Listenform bestehen?

Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße,
Holger Kampmann

Seite 5 zum Umsatzsteuernachweis

Lieferant kann UST-Nachweisform bestimmen

Hallo Herr Kampmann,
aufgrund der USt.-rechtlichen Vorgaben ist in der Tat der Lieferant derjenige, der hier die Vorgaben machen darf. Er muss das EDI-Verfahren mit seinen zuständigen Finanzbehörden abstimmen und u.U. bestehen diese auf die ausführliche Form.
Als VNB sollte man somit beide Varianten vorsehen.
Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate


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