Sehr geehrte Damen und Herren,
wir verwenden für den Ausweis von „Zuschlägen für niederspannungsseitige Messung“ die Artikelnummer 9990001000269 (Wirkarbeit). Die Berechnung des Zuschläge erfolgt nach der Formel: Menge (kWh) x Preis, gemäß der im genehmigten Preisblatt hinterlegten Formulierung. Wir verwenden keine Prozentpauschale.
In der Forumsanfrage vom 25.10.2011 weisen Sie darauf hin, dass für die Berechnung von „Zuschlägen für niederspannungsseitige Messung“ die Funktionalität der Zuschlagsberechnung (SG39-ALC) mit dem Qualifier Z02 = Umspannungszuschlag zu verwenden ist. Im dazugehörigen PCD-Segment ist jedoch nur die Angabe eines Prozentsatzes erlaubt.
Dürfen wir die „Zuschläge für niederspannungsseitige Messung“ weiterhin mit der Artikelnummer 9990001000269 ohne die Zuschlagsberechnung ausweisen?
Derzeit wird nur von einem Lieferanten die Darstellung abgelehnt.
Wenn nein, wie sollen wir dann verfahren?
Freundliche Grüße
Michael Kraus |