Hallo, geschätztes Forum-Team!
Wir liegen z.Z. in der Diskussion mit einem Marktpartner, der nicht akzeptieren möchte, daß wir nach dem 01.10.2015
bestimmte EDIFACT-Nachrichten mit einer Syntaxfehlermeldung ablehnen, weil er in diesen Nachrichten ein bestimmtes
Datenelement mit einem Wert füllt, daß allerdings den BDEW-Status "N" hat (konkret das DE 0031 im Segment UNB in
seinen REMADV-Übertragungen).
Bis zum 01.10.2015 sollten überflüssige Informationen vom Empfänger einer Nachricht ja stets einfach nur ignoriert
und nicht verarbeitet werden. Seit dem 01.10.2015 sollen jedoch Syntaxfehler gemeldet werden, wenn in einem
Datenelement mit dem BDEW-Status "N" eine Information enthalten ist. Der entsprechende Textabschnitt im
CONTRL/APERAK-Anwendungshandbuch, Kap. 2.1, S. 10, lautet: "Da diese Datenelemente [...] den BDEW-Status N haben,
ist aber eine Syntaxfehlermeldung zu senden, wenn in diesen Datenelementen eine Information enthalten ist."
Dem Marktpartner reicht diese Textpassage (die ja lediglich im Zusammenhang mit einem Beispiel, in diesem Fall im
Kontext mit den DE3039 und DE3036 im Segment NAD+DP) allerdings nicht aus, um unsere Syntaxfehlermeldung zu
akzeptieren. Wir benötigen daher eine entsprechende Klarstellung Ihrerseits, wie mit gefüllten Datenelementen mit
dem BDEW-Status "N" (ganz gleich in welchem Segment oder in welchem Nachrichtentyp) im Rahmen der Syntaxprüfung zu
verfahren ist.
Ggf. könnte man ja im CONTRL/APERAK-Anwendungshandbuch in Kap. 2, S.7, in der Aufzählung, welche Punkte im Zuge der
Syntaxprüfung geprüft werden, noch einen Spiegelpunkt hinzufügen, etwa in der Art:
"[Spiegelpunkt] Datenelemente, die in der Spalte "BDEW" der jeweiligen Nachrichtentyp-Beschreibung mit "N"
gekennzeichnet sind, NICHT mit einem Wert gefüllt sind."
Vielen Dank im voraus und Beste Grüße
Andreas Brardt |