Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
INVOIC MIG 2.2
2.2
29.12.2009
Problematik Storno auf Storno - Bezugnehmend auf Frage von Herrn Bischof vom 23.12.2009 zum gleichen Thema:

Sehr geehrte Damen und Herren, ähnlich wie in der Frage von Herrn Bischof beschrieben, haben wir auch den Fall, dass ein Marktpartner INVOIC- Nachrichten aufgrund eines Fehlers im Marktformat reklamiert hat. Die Reklamation war berechtigt. Der Fehler wurde von uns behoben und die Rechnung anschließend wieder storniert. Die INVOIC mit dem Storno wurde nun wieder vom Marktpartner ebenfalls reklamiert, da die Storno- Nachricht inhaltlich nicht 1:1 der referenzierenden Orginalnachricht entspricht --> kann sie auch nicht, da diese ja falsch war. Der Marktpartner wünscht nun zunächst eine Storno auf die Stornonachricht, dann ein Storno auf die Orginalnachricht, die 1:1 der Orginalnachricht entspricht (also genau so falsch) und anschließend wieder eine korrekte INVOIC.... Unsere Frage: Hat der Marktpartner recht, in dem er von uns verlangt, dass eine Stornonachricht immer exakt 1:1 der Orginalnachricht entsprechen muss, auch wenn diese Fehler im Format vorgewiesen hat – inhaltlich aber richtig war? Systemtechnisch ist dies aus derzeitiger Sicht von uns nicht händelbar. Dies würde bedeuten, dass wir alle „Fehler“ im System für den Fall eines Stornos vorhalten müssten. Ergänzende Frage: Ist eine Storno- auf Storno Nachricht überhaupt marktkonform? Beim BDEW- Forum in Köln wurde diese Frage ebenfalls stark diskutiert, jedoch ohne Ergebnis. Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße A. Wagner
kann sie auch nicht, da diese ja falsch war. Der Marktpartner wünscht nun zunächst eine Storno auf die Stornonachricht, dann ein Storno auf die Orginalnachricht, die 1:1 der Orginalnachricht entspricht (also genau so falsch) und anschließend wieder eine korrekte INVOIC.... Unsere Frage: Hat der Marktpartner recht, in dem er von uns verlangt, dass eine Stornonachricht immer exakt 1:1 der Orginalnachricht entsprechen muss, auch wenn diese Fehler im Format vorgewiesen hat – inhaltlich aber richtig war? Systemtechnisch ist dies aus derzeitiger Sicht von uns nicht händelbar. Dies würde bedeuten, dass wir alle „Fehler“ im System für den Fall eines Stornos vorhalten müssten. Ergänzende Frage: Ist eine Storno- auf Storno Nachricht überhaupt marktkonform? Beim BDEW- Forum in Köln wurde diese Frage ebenfalls stark diskutiert, jedoch ohne Ergebnis. Vielen Dank vorab. Freundliche Grüße A. Wagner-->

Fehler müssen in Ausnahmen auch manuell bereinigt werden

Sehr geehrter Herr Wagner,

die Stellen in den EDI@Energy-Dokumenten, an denen steht, dass eine Stornorechnung der Originalrechnung nur mit negativen Werten an den entsprechenden Stellen (und eine eigenen Rechungsnummer, sowie der Angabe auf die zu stornierende Rechnung zu enthalten hat) zu entsprechen hat, wurde unter der (leider dort nicht geschriebenen Voraussetzung) erstellt, dass die Originalrechnung sowohl syntaktisch, als auch semantisch korrekt ist und somit die Rechnung aufgrund eines fachlichen Fehlers (z.B. falscher Preis, falsches Zeitintervall eines Artikels) reklamiert wurde und somit zu stornieren ist.
Der von Ihnen beschriebene Fall erfüllt nicht die genannten Voraussetzungen. So wie Sie es beschreiben ist das Problem nur mit einem Marktpartner aufgetreten. In diesem Fall hätten Sie bzw. Ihre Kolleginnen/-en natürlich zuerst die fehlerhafte Rechnung stornieren können, bevor sie die Korrekturen am System vornehmen. Da dann das Programm noch den beanstandeten Fehler enthalten hätte, müsste damit eine Stornorechnung entstanden sein, die 1:1 der Originalrechnung entsprochen hätte. Diese hätte der Marktpartner wohl anstandslos akzeptiert.
Dies würde das Problem aber nicht dauerhaft lösen, denn wenn ein weiterer Marktpartner, etwas später als der erste, eine ebenfalls mit diesem Fehler behaftetet Rechnung erhalten hätte, diese aber erst dann reklamiert (weil er aus welchem Grund etwas länger braucht, oder er die Rechnung später bekommen hat), wenn der Fehler bereits in ihrem System korrigiert wurde, dann käme es für diesen zweiten Marktpartner wieder zu dem von Ihnen beschriebenen Problem.
Fazit: Es können nicht alle Fehlerfälle im elektronischen Verfahren geheilt werden. Insbesondere in den Fällen, in denen die EDIFACT-Nachricht grundlegende Fehler enthält, muss ggf. von beiden Parteien manuell eingegriffen werden.

Ziel muss es aber sein, dass jeder Marktteilnehmer durch umfangreiche Tests (bevor er Veränderungen in die Produktion übernimmt) sicherstellt, dass er möglichst selten – am besten nie – Auslöser für manuelle Eingriffe seitens seiner Marktpartner wird.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall empfehlen wir, den Marktpartner zu bitten die reklamierte Rechnung und die zugehörige (aber nicht 100%ig dazu passende) Stornorechnung manuell in einen Staus zu überführen, aus dem hervorgeht, dass er beide Rechnungen abgelehnt hat und somit für dieses Zeitintervall eine – nun richtige – Rechnung automatisiert prüfen und akzeptieren kann. Sollte er für diesen manuellen Vorgang von Ihnen eine entsprechende Unterlage benötigen, so sollten Sie ihm diese zur Verfügung stellen.

Freundliche Grüße,

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