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INVOIC


20.06.2012
Sehr geehrtes edi@energy Team,
es gibt einen Konflikt mit einem Lieferanten aufgrund der Ablehnung per neg. REMADV auf unsere Abschlagrsrechnungen. Der Lieferant lehnt mit Z01 Abrechnungsbeginn ungleich Vertragsbeginn ab. Reklamiert wird, dass wir im Feld Abrechnungszeitraum, Anfang:
DTM+155:20060601:102' nicht das Einzugsdatum, sondern das Fälligkeitsdatum des Abschlages übermitteln. Aus unserer Sicht macht dies bei Abschlagsanforderungen auch Sinn. Unser Marktpartner sieht das anders.
Können Sie uns helfen und uns mitteilen welches Datum übermittelt werden muss?
Vielen Dank


Abrechnungszeitraum bei Abschlagsrechnungen

Hallo Frau Boshüsen,

bei Abschlagsrechnungen ist im Abrechnungszeitraum der Zeitraum anzugeben, für den der Abschlag erhoben wird.

D.h. z.B. für einen Abschlag für den Monat Januar der Zeitraum 1.1.12-31.1.12.

Die von Ihnen genannte Angabe des Falligkeitsdatums ist also falsch. Desweiteren gibt es ja ein eigenes DTM-265-Segments zur Angabe des Fälligkeitsdatums.

Die Ablehnung des Vorgangs per Nichtzahlungs-REMADV ist also zulässig.

Freundliche Grüße,

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