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Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie 2.1
2.1
29.06.2010
Sehr geehrtes Forum, sind die in Kapitel 7.2 beschriebenen Sachverhalte bezüglich eines "Dummy" Textes im E-Mailbody verbindlich oder nicht verbindlich. Hintergrund der Frage: Wir nutzen SAP PI mit einem ABAP-Proxy der Probleme hat die Anhangdatei zu erkennen, wenn es im E-Mailbody keine Text gibt.

...Einige Softwareprodukte, die in der gesamten Verarbeitungskette der Marktkommunikation via SMTP derzeit eingesetzt werden, benötigen im E-Mail-Body einen Text. Aus diesem Grund ist der E-Mail-Body mit reinem Text zu füllen, wobei der vorgenannte Punkt zu beachten ist.....

E-Mail-Body mit etwas, reinem Text füllen

Sehr geehrter Herr Naujokat,

um die von Ihnen angesprochenen Schwierigkeiten zu vermeiden haben wir die zitierte Passage in die Kommunikationsrichtlinie aufgenommen. Ziel ist, dass die Marktkommunikation funktioniert. Deshalb soll im E-Mail-Body irgendein Text stehen, wobei das Format der e-mail rein Text-codiert sein muss (siehe auch diese Antwort im Forum Datenformate).

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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