Fragen

 
Frage
INVOIC
INVOIC / REMADV AHB 1.6
1.6
26.11.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist zu Verfahren, wenn Menge x Preis den Betrag Null ergeben? Dürfen bzw. müssen diese Rechnungszeilen in der INVOIC aufgeführt werden?
Beispiel:
KWK Umlage 219 kWh x 0,002 ct/kWh = 0,00 Euro.
Durch die Rundung entsteht ein Betrag von 0,00 Euro.
Der Lieferant reklamiert nun die fehlende Menge.

Freundliche Grüße

Michael Kraus


Angabe von Rechnungszeilen mit Betragswert 0,00 €

Hallo Herr Kraus,

Wenn die Menge und der Preis ungleich Null sind, ist die Position auszuweisen. Dies gilt auch, wenn der Betrag durch Rundung Null wird. Die Reklamation ist berechtigt, da nur durch den Ausweis der vollständigen Position sicher gestellt ist, dass keine spätere Berechnung erfolgt.

Freundliche Grüsse,

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