Hallo Herr Kurz,
Im Gegensatz zum Artikel "Mahnkosten" haben die Artikel "Sperrkosten" und "Entsperrkosten" weder in der Spalte "konform zu GPKE" noch in der Spalte "konform zu GeLi Gas" ein X. Das liegt daran, dass es bezüglich der Sperrung und Wiederinbetriebnahme keine festgelegten Prozessbeschreibungen gibt. Somit sind die Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Lieferante, die zur Sperrung einer Entnahmestelle führen bilaterale Vereinbarungen dar. Um zu ermöglichen, dass in den bilateralen Vereinbarungen eine Abrechnung dieser Dienstleistung per INVOIC erfolgen kann, sind diese Artikelnummern aufgenommen.
Fazit: Der Umgang mit den Artikeln "Sperrkosten" und "Entsperrkosten" ist bilateral zu vereinbaren.
Freundliche Grüße,
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