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INVOIC


23.07.2012
Sperr-/Entsperrkosten in Abschlags-INVOIC

Wir stellen den Lieferanten entstandene Sperr-/Entsperrkosten mit den gültigen Artikelnummern gemäß BDEW-Artikelnummernliste mit der nächstfolgenden INVOIC in Rechnung. Dies ist in der Regel eine Abschlagsforderung.

Es gibt jedoch Lieferanten, welche diese INVOIC mit Reklamationsavis ablehnen und verlangen, diese Kosten in einer separaten Zwischenrechnung bzw. auf der nächsten Turnusabrechnung zu übermitteln.

Ich verweise hier auch auf eine Anfrage im Datenforum vom 08.12.2011, in welcher Mahnkosten (ebenfalls eine Nebenforderung) unabhängig vom Rechnungstyp (Abschlag oder Turnusrechung) zulässig sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dies für Sperr-/Entsperrkosten nicht gelten soll.

Daher konkret die Frage: dürfen Sperr-/Entsperrkosten auch in einer Abschlags-INVOIC in Rechnung gestellt werden?


Abrechnung von Sperr-/Entsperrkosten bilateral abzustimmen

Hallo Herr Kurz,

Im Gegensatz zum Artikel "Mahnkosten" haben die Artikel "Sperrkosten" und "Entsperrkosten" weder in der Spalte "konform zu GPKE" noch in der Spalte "konform zu GeLi Gas" ein X. Das liegt daran, dass es bezüglich der Sperrung und Wiederinbetriebnahme keine festgelegten Prozessbeschreibungen gibt. Somit sind die Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Lieferante, die zur Sperrung einer Entnahmestelle führen bilaterale Vereinbarungen dar. Um zu ermöglichen, dass in den bilateralen Vereinbarungen eine Abrechnung dieser Dienstleistung per INVOIC erfolgen kann, sind diese Artikelnummern aufgenommen.

Fazit: Der Umgang mit den Artikeln "Sperrkosten" und "Entsperrkosten" ist bilateral zu vereinbaren.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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