Thema: Ä 018 –Angabe der Steuernummer bei Gutschriften SG2-NAD (MR)-SG3-RFF
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen wurden wir von mehreren Netzbetreibern angeschrieben und aufgefordert die USt-ID oder Steuernummer aus Lieferantensicht mitzuteilen.
Begründung: Mit der Umstellung auf die neue Formatversion INVOIC 2.3 zum 01.04.2010 wird die Steuernummer des Nachrichtenempfängers immer dann gefordert (MUSS-Feld), wenn sich aus der Rechnung eine Gutschrift ergibt (bezieht sich auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Dies bedeutet, dass wir als Rechnungsaussteller für eine ordnungsgemäße Rechnung entweder Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. in jeder INVOIC, die ein Guthaben ergibt, mit angeben müssen.
Im Mig. 2.3 INVOIC auf Seite 18 steht jedoch, dass dieses Segment zur Angabe zusätzlicher Identifikationsmerkmale verwendet wird und die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID bei der Rechnungsstellung für ausländische Unternehmen erforderlich ist. Es ist kein Bezug zu Punkt Ä 018 (Änderungshistorie) erkennbar.
Daher unsere Frage: „Ist generell bei Gutschriften ab 01.04.2010 die Übermittlung der USt-ID oder Steuernummer des Lieferanten erforderlich? Auch bei Stornos?
Mit freundlichen Grüßen, Tanja Lohnert
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