Hallo Herr Althaus,
wir empfehlen die Rücknahmen nicht mit negativer zeitlicher Menge, sondern mit negativer energetischer Menge vorzunehmen, so wie dies beispielsweise in Zeile 13 des Beispiels Jahres-(End)-Rechnung (“Durchschnittspreisberechnung”) aus dem INVOIC/REMADV-AHB der Fall ist.
Ab dem 1.4.2016 tritt die INVOIC 2.6c in Kraft. In dieser ist zu SG 26 QTY+136 „zeitliche Mengenangaben“ geregelt: „DE6060: Die zeitliche Menge darf das durch die DTM-Segmente angegebene Zeitintervall nicht überschreiten. Eine Unterschreitung ist möglich. Der Wert darf nicht negativ sein.“ (siehe auch Änderungs-ID 15162)
Freundliche Grüße,
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