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Allgemeine Festlegungen


03.05.2013
Sehr geschätztes Forum-Team,

meine Frage bezieht sich auf die Modellfehlerprüfung des UNB-Segmentes im Interchange-Umschlag: Darf eine (INVOIC-)Nachrichtendatei per APERAK mit Modellfehlermeldung Z01 abgelehnt werden, wenn im DE 0032 im UNB-Segment das "DISI"-Flag gesetzt ist, aber keine Signaturdatei mit der Nachrichtendatei mitgeliefert wurde?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Andreas Brardt

EDI@Energy ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN 3.2 (konsolidierte Lesefassung vom 13.12.2012) Kap. 3 - Segmentlayout UNB-Segment, Seite 24

INVOIC-Datei mit DISI in DE0032, aber nicht qualifiziert signiert führt zu keinem Modellfehler

Sehr geehrter Herr Brardt,

wird das Datenelement DE0032 im UNB-Segment mit dem Wert "DISI" gefüllt, dann kann der Empfänger einer INVOIC-Nachrichtendatei davon ausgehen, dass diese mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen wurde. Stellt der Empfänger in seiner internen Prüfung fest, dass die entsprechende Signatur fehlt, obwohl das Kennzeichen "DISI" durch den Absender gesetzt wurde, dann kann dieser Fehler nicht mit einer APERAK Modellfehlerprüfung abgelehnt werden. Derzeit existiert dazu kein geeigneter Fehlercode. Somit sollte in einem solchen Fall eine bilaterale Klärung mit dem Absender herbeigeführt werden. Dieses Vorgehen gilt auch, wenn beispielsweise eine Signatur vorhanden ist aber das Kennzeichen „DISI“ nicht gesetzt wurde oder wenn das Kennzeichen „DISI“ gesetzt wurde, eine Signatur vorhanden ist aber in der Prüfung festgestellt wird, dass die Signatur einen Fehler enthält.

Viele Grüße

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