Hallo Herr Benz,
da in Ihrem Beispiel das Segment SG50 MOA+Z01 in der Originalrechnung nicht verwendet wurde, verbietet sich die Nutzung desselben in der dazugehörigen Stornorechnung, denn über eine Stornorechnung erfolgt die Rücknahme der Ursprungsrechnung.
Im Rechnungsfuß der Stornorechnung sind ausschließlich die Beträge 1zu1 aus der Ursprungsrechnung zu verwenden.
Die Bedingung "[33] Wenn Gemeinderabatt vorliegt" bezieht sich somit auf das Vorliegen des Segmentes in der zu stornierenden Rechnung. Zur Verdeutlichung wird zeitnah eine korrigierte Lesefassung des Anwendungshandbuchs veröffentlicht.
Freundliche Grüße,
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