Hallo Frau Heinemann,
In Kapitel 3 zur Ausprägung von REMADV-Nachrichten des Anwendungshandbuchs INVOIC REMADV steht geschrieben "In Fällen, in denen sich im Rahmen der Verrechnung eine Rückerstattung ergibt, ist eine REMADV (mit negativem Zahlbetrag) vom Lieferanten an den Netzbetreiber zu senden. Der Netzbetreiber zahlt genau diesen Betrag an den Lieferanten aus. Der Überweisungsbetrag muss identisch sein mit der Summe aller in einer Zahlungs-REMADV enthaltenen Zahlbeträge. Auf der Überweisung wird eine Referenzierung zur REMADV mitgegeben. Um den administrativen Aufwand zur Erfassung und Buchung der Zahlungseingänge gering zu halten, ist sicherzustellen, dass keine lieferstellenscharfen Überweisungen erfolgen."
Sofern diese Vorgabe eingehalten wurde, dürften keine entsprechenden Guthaben mehr bestehen, die die Argumentation Ihres Marktpartners zulassen.
Dennoch ist unabhängig von einem Kontostand immer die Regel einzuhalten, dass eine REMADV spätestens zur Fälligkeit (i.d.R. 14 Tage oder 10 Werktage) der zugrundeliegenden INVOIC-Nachricht zu versenden ist.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate