Hallo Frau Alfaro,
wir gehen davon aus, dass die Angabe einer übergreifenden Datumsangabe ebenso zu einer Aussteuerung bei Rechnungsempfängern führen würde, da in diesem Fall Überschneidungen nachrichtenübegreifend die Folge wären.
Letztlich können wir Ihre Frage aber nicht verbindlich aus Formatsicht beantworten, da uns hierzu keine verbindliche Regelung bekannt ist.
Freundliche Grüße,
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