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Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 4.1
4.1
19.01.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der zum 01.04.2015 in Kraft tretenden Version der "Allgemeinen Festlegungen" (Version 4.1) wurde die nachfolgende Textstelle in Kapitel 1.21.2 gelöscht.

"...Sollten von einem Absender weitere in einem Anwendungsfall nicht beschriebene Informationen über-mittelt werden, so sind diese zu ignorieren....."

Bisher wurde diese Textstelle so interpretiert, das auf Nachrichten die mehr Informationen beinhalten als im Anwendungsfall beschrieben sind keine APERAK aufgrund einer AHB-Prüfung oder sonstige Ablehnung erfolgen darf.

In Diskussionen mit Marktpartnern konnte bisher immer auf die nun fehlende Textstelle verwiesen werden.

Bedeutet der Wegfall der oben genannten Textstelle und die "neue Textstelle" im gleichen Kapitel

"...Ist bei einem Soll oder Muss mit Bedingung diese Bedingung nicht erfüllt, so ist diese Information nicht anzugeben...."

das alle Nachrichten inhaltsscharf, entsprechend den Beschreibungen der relevanten BDEW-Anwendungsfälle, versendet werden müssen und damit Nachrichten mit "nicht benötigten Informationen" vom Marktpartner abgelehnt werden können.

Über eine schnellstmögliche Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

mit freundlichen Grüßen

Klaus Battiston

Kapitel 1.21.2 in den Allgemeine Festlegungen

Die entsprechende Regelung findet sich im APERAK AHB Kap. 3.1.2

Sehr geehrter Marktpartner, die entsprechende Regelung findet sich im APERAK AHB Kap. 3.1.2 (in Version 2.3 KLF Stand 25. Juli 2014 Seite 17 oben): "Enthält ein Geschäftsvorfall weniger Informationen, als er gemäß der AHB - Vorgabe enthalten muss, so ist er abzulehnen. Hier ist zu beachten, dass Informationen, die gemäß des Prüfidentifikators nicht enthalten sein sollten, vom Empfänger des Geschäftsvorfalls zu ignorieren sind." Mit freundlichen Grüßen Ihr Forum Datenformate


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