Sehr geehrter Herr Konieczek,
wenn Sie die INVOIC in der Ausprägung verwenden, die mit dem Prüfidentifikator 31006 gekennzeichnet ist, dann bedeutet dies, dass sie eine INVOIC für eine steuerrechtliche Gutschrift erstellen. Dies kann in der Mehr-/Mindermengenabrechnung nur dann der Fall sein, wenn es sich um eine Mehrmenge handelt.
Wird eine Mindermenge abgerechnet, so ist immer die INVOIC-Ausprägung zu verwenden, die mit dem Prüfidentifikator 31005 gekennzeichnet ist.
Die Ausprägung der INVOIC, die mit dem Prüfidentifikator 31006 gekennzeichnet ist, erlaubt nicht die Verwendung QTY+Z17. Somit ist es richtig, dass derartige INVOIC von den Lieferanten per REMADV abgelehnt werden.
Freundliche Grüße,
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