Hallo Herr Uhl,
aufgrund der Fußnote 3 "Stand 30.11.2016 für Strom auslaufend" zum Status der Artikelnummern:
- Artikel 53 Entgelt für Abrechnung
- Artikel 61 Entgelt für Messung und Ablesung
- Artikel 62 Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik
gilt nur für die Sparte Strom, dass ab dem 01.01.2017 für Rechnungen mit einem Leistungszeitraum ab 2017 die alten Artikelnummern nicht mehr verwendet werden dürfen.
Eine Ablehnung per APERAK "Z29 Erforderliche Angabe für diesen Anwendungsfall fehlt" ist für ebendie-se Fälle nicht zulässig, da durch das Verwenden einer auslaufenden Artikelnummer
die Vorgabe zur Befüllung des AHB-Pflichtfeldes DE 7140 in der INVOIC erfüllt wurde.
Eine Ablehnung per REMADV "Z06 Artikel unbekannt" ist somit die richtige Antwort, da diese Artikelnummer für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2017 nicht mehr verwendet werden darf.
Freundliche Grüße,
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