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IFTSTA
IFTSTA AHB 1.2a
1.2a
14.01.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Segment SG4 (Prüfstatus zur Zeitreihe für Bilanzkreissummen) und Prüfidentifikator 21003 (Statusmeldung Biko an NB) ist als Bedingung genannt: „Wenn zur ZPB … dem BIKO der Prüfstatus vorliegt, so ist dieser immer zusammen mit dem Datenstatus zu übertragen …“
Allerdings liegt beim BIKO nicht immer ein Prüfstatus des BKV vor, da dies für den BKV laut MaBiS-Geschäftsprozesse eine Kann-Bestimmung ist; siehe z.B. Geschäftsprozesse 2.0, S.93 oder S. 98 („…der BKV kann eine Prüfungsmitteilung übermitteln.“). Daher kann laut Aussage des BIKO nicht immer ein Prüfstatus mit gesendet werden, was beim NB beim Import der Statusmeldung aber zu einem APERAK-Fehler führen würde (EDIFACT-Konverter sind gemäß AHB konfiguriert).

Hinweis: es handelt sich nicht um eine NZR und nicht um Datenstatus Z03 oder Z06.

Seite 11, Kapitel 3.3 Übermittlung des Daten- und Prüfstatus zur ZR für die Bilanzkreissummen Textstelle: Bedingung zu SG4 mit Prüfidentifikator 21003

Statusmeldung BIKO an NB ohne Prüfstatus darf nicht per APERAK abgelehnt werden

Sehr geehrter Herr Grandl,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Da der BIKO keine Information weitergeben kann, die ihm nicht vorliegt, ist es nicht sinnvoll, dass der NB IFTSTA mit den Prüfidentifikator 21003 ablehnt. Dies war vor Einführung der AHB-Prüfung so und sollte durch diese auch nicht verändert werden. Es soll somit der BIKO weiterhin IFTSTA-Nachrichten versenden und der NB empfangen können, die nur einen Datenstatus enthalten, falls der BIKO zu der entsprechenden Summenzeitreihe keinen Prüfstatus des BKV vorliegen hat.
Wie wir an der entsprechenden Stelle im AHB verfahren werden wir zeitnah klären.

Freundliche Grüße,

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