Sehr geehrter Herr Grandl,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Da der BIKO keine Information weitergeben kann, die ihm nicht vorliegt, ist es nicht sinnvoll, dass der NB IFTSTA mit den Prüfidentifikator 21003 ablehnt. Dies war vor Einführung der AHB-Prüfung so und sollte durch diese auch nicht verändert werden. Es soll somit der BIKO weiterhin IFTSTA-Nachrichten versenden und der NB empfangen können, die nur einen Datenstatus enthalten, falls der BIKO zu der entsprechenden Summenzeitreihe keinen Prüfstatus des BKV vorliegen hat. Wie wir an der entsprechenden Stelle im AHB verfahren werden wir zeitnah klären.
Freundliche Grüße,
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