Hallo Herr Gruchenberg,
eine Ablehnung per APERAK - Code Z29 ist nur dann zulässig, wenn im jeweiligen Anwendungsfall gegen die Mußfeldvorgabe des Anwendungshandbuchs zur Befüllung des Fälligkeitsdatums verstoßen wurde.
Der von Ihnen skizzierte Fall ist per REMADV mit dem Ablehnungsgrund:
28 = Sonstiges – dieser Abweichungsgrund ist im Segment FTX näher zu erläutern
abzuweisen.
Freundliche Grüße,
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