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Frage
INVOIC
INVOIV MIG 2.6e
2.6e
23.08.2017
Frage zur Referenz auf Angebot zur Rechnungsabwicklung (QUOTES) in INVOIC (SG1 RFF)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Frage wird in folgendem Fall-Beispiel deutlich:
• MSB-Abrechnung erfolgt kalenderjährlich
• Angebot vom MSB an den LF zum 01.01. wird akzeptiert.
• Zum 01.06. erfolgt eine Änderung des Gesamtabrechnungspreises (z.B. durch geänderte POG-Einstufung auf Basis einer Änderung des durchschnittlichen Jahresverbrauchs oder der installierten Leistung, Ergänzung oder Wegfall von Zusatzleistungen). Das neue Angebot an den LF mit den aktualisierten Preisen (= veränderte Preisschlüsselstämme) zum 01.06. wird wiederum vom LF akzeptiert.
• Zum 31.12. erfolgt die Rechnungsstellung per INVOIC.
Das Problem ist nun, dass es durch die Preisänderung im Abrechnungszeitraum zwei gültige akzeptierte QUOTES gibt. Auf welche davon soll in der INVOIC referenziert werden?
Für eine eindeutige Referenz müsste nach jeder Preisänderung, die zu einer neuen QUOTES-Anfrage führt, eine INVOIC erstellt werden. Damit wäre eine jährliche Abrechnung im beschriebenen Fall nicht mehr möglich.
Für eine Erläuterung der korrekten Vorgehensweise wären wir Ihnen sehr dankbar.

MfG Mattias Räder / Erich Nohl


Definition des Segmentes SG1-RFF, Seite 20 INVOIC_2.6e-MIG-Lesefassung vom 31.07.2017: Für die WiM-Prozesse referenziert die INVOIC durch Angabe der Dokumentennummer der ORDERS oder QUOTES in diesem Segment auf die zugrundeliegende ORDERS oder QUOTES.


Sehr geehrter Herr Nohl,

wenn über mehrere Jahre ein Angebot gültig ist, kann in jeder „Jahresrechnung“ der Messstellenbetrieb unter Angabe der selben Angebotsnummer in Rechnung gestellt werden. Dabei werden je Rechnung selbstverständlich unterschiedliche Rechnungsnummern verwendet, d. h. aus Sicht des Angebots können zu einer Angebotsnummer mehrere Rechnungsnummern (allerdings mit überschneidungsfreien Zeitintervallen) gehören.

Hingegen ist – wie sie richtig feststellen – in einer Rechnung nur die Angabe einer einzigen Angebotsnummer möglich. Wenn innerhalb eines „Jahresrechnungszeitraums“ die Gültigkeit eines Angebots endet und ein anderes Angebot gültig wird, sind zwei Rechnungen zu stellen, die den „Jahresrechnungszeitraum“ abdecken, wobei sich die Rechnungszeiträume der einzelnen Rechnungen wiederum nicht überlappen dürfen.

Die Begriffe „Jahresrechnung“ und „Jahresrechnungszeitraum“ sind deshalb in Anführungszeichen gesetzt, da nirgends geregelt ist, dass der Messstellenbetrieb immer für exakt ein Jahr abzurechnen ist. Es ist nur geregelt, dass die zu verwendenden Preise Jahrespreise sein müssen und diese wenn der abzurechnenden Zeitraum von einem Jahr abweicht, Tagesanteilig auf das abzurechnende Zeitintervall anzuwenden sind.

Somit können sie in dem Fall, dass wenn innerhalb eines „Jahresrechnungszeitraums“ die Gültigkeit eines Angebots endet und ein anderes Angebot gültig wird, unverzüglich nachdem das alte Angebot beendet ist, den Zeitraum abrechnen, für den das beendete Angebot gültig ist und noch nicht abgerechnet war und müssen nicht bis zum „Jahresende“ warten. Sie können aber auch bis zum „Jahresende“ warten und erst dann das „gesamte Jahr“ abrechnen, müssen aber dann für die zwei in diesen „Jahr“ gültigen Angebote jeweils eine Rechnung mit der Referenz auf das für das abgerechnete Zeitintervall gültige Angebot erstellen.

Freundliche Grüße,

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