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APERAK
APERAK MIG 2.0f
2.0f
19.04.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Version 2.0f ist definiert, dass die APERAK auch für Verarbeitbarkeitsfehler im Sinne von nicht gefundenen Zählpunkten zuständig ist. Bisher war als Antwortfrist im negativen Prüffall 3 Werktage definiert, eine negative APERAK ist in 2 Werktagen zu übermitteln.

Welche der beiden Fristen soll ab 1.10. relevant sein?


Die Frist innerhalb der spätestens eine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung zu versenden ist, ergeben sich aus den entsprechenden Prozessschritten (z. B. 3 Werktage bei der Identifizierung).

Sehr geehrter Herr Weiße,

bitte beachten Sie, dass bezüglich der Fristen zwischen Modell- und Verarbeitbarkeitsfehlermeldungen zu unterscheiden ist. Der von Ihnen beschriebene Fehlerfall gehört in die Kategorie der Verarbeitbarkeitsfehler. Für diese seht auf Seite 10/11 des CONTRL/APERAK Anwendungshandbuchs 2.0e:
„Die Frist innerhalb der spätestens eine Verarbeitbarkeitsfehlermeldung zu versenden ist, ergeben sich aus den entsprechenden Prozessschritten (z. B. 3 Werktage bei der Identifizierung).“

Freundliche Grüße,

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