Hallo Frau Kühn,
laut GPKE/GeLi Gas-Feiertagskalender ist die Regelung "Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen ist, dann gilt dieser Feiertag bundesweit. Generell gelten der 24.12. und der 31.12. als Feiertage. " anzuwenden.
Wir orientieren uns hier an den aus den Lieferantewechselprozessen bekannten Fristendefinitionen, die auf den BGB-Fristen (§187 und §188) basieren. Demnach müssen dem Empfänger zehn volle WT zur Verfügung stehen. In ihrem Beispiel ist der erste volle Werktag der 19.11.2015 der 10. volle Werktag ist der 02.12.2015. Damit stehen zehn volle Werktage zur Verfügung, der 02.12.2015 als Fälligkeitsdatum (DTM+265) ist korrekt.
Die Ablehnung in einer APERAK mit dem Code „Z29 Erforderliche Angabe für diesen Anwendungsfall fehlt“ im ERC-Segment ist zulässig, da die Bedingung des AHBs zur Angabe der Fälligkeit nicht erfüllt ist und somit kein erlaubter Wert für das Fälligkeitsdatum übertragen wurde (fehlerhafte Werte werden als überflüssige Information ignoriert).
Freundliche Grüße,
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