Eine Nachricht darf, sofern diese syntaktisch, semantisch und inhaltlich korrekt ist, nicht abgelehnt werden. Die Einhaltung der strengen 1:1 Kommunikation muss daher über alternative Eskalationswege zwischen den beteiligten Marktpartnern erfolgen.
Gemäß Kommunikationsrichtlinie sind nur die Informationen aus der EDIFACT Nachricht bestimmend für die prozessbezogene Weiterverarbeitung im empfangenden System. |