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Frage
INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3
2.3
10.06.2015
Ergeben sich durch die geänderten Bedingungen für die Steuernummer und Umsatzidentifikationsnummer Änderungen in der Praxis?
Die Bedingungen sind schwer zu interpretieren.
Beim Empfänger (MR) steht für die SG3 MUSS mit Bedingung: "Wenn SG2 NAD+MR DE3207 <> "DE".
Beim darauffolgenden RFF 1153 wird bei der Steuernummer (FC) als Bedingung: "Wenn SG2 NAD+MR DE3207 = "DE" aufgeführt.
Bedeutet dies, dass ein Ersteller der INVOIC die Steuernummer zwingend angeben muss, wenn der Empfänger in DE ist und die SG3 gefüllt wurde, obwohl es in diesem Fall nur eine KANN-Angabe ist?
In der aktuellen Version richten sich die Bedigungen auf die Angabe: FTX+REG++RCH. Momentan sehen wir keinen Anpassungsbedarf auf Grund der Änderung der Bedingung. Ausgehende INVOIC werden wir weiterhin mit Umsatzsteueridentifkationsnummer bei MS versehen und für den MR nur die Umsatzsteueridentfikationsnummer verwenden, wenn der Sitz außerhalb DE ist.


Verwendung von Steuernummer und Umsatzsteuer-ID

Hallo Herr Gruchenberg,

Die Bedingung Muss "Wenn SG2 NAD+MR DE3207 <> "DE" und Kann in der Zeile SG3, die sich in SG2 NAD+MR befindet, bedeutet, dass die SG3 eröffnet werden muss, wenn der Rechnungsempfänger nicht in Deutschland sitzt und eröffnet werden kann, wenn der Rechnungsempfänger in Deutschland seinen Sitz hat. Die steuerliche Notwendigkeit zur Befüllung der Kann-Bedingung ist im AHB nicht weiter erläutert.
Die Bedingung „Wenn SG2 NAD+MR DE3207 = "DE" in DE1153 beschreibt die Wahlmöglichkeit, einem in Deutschland sitzenden Rechnungsempfänger entweder die Umsatzsteuer-ID oder die Steuernummer mitzuteilen.

Freundliche Grüße,
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