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INVOIC
INVOIC MIG 2.2
2.2
24.03.2009
wir erhalten aktuell monatliche Verbrauchsrechnungen auf Basis von Durchschnittspreisen als INVOIC- Abschlagsanforderungen (BGM = 386). Gleichzeitig versendet der Netzbetreiber MSCONS-Mitteilungen über den tatsächlichen Verbrauch. Hier liegt nach unserer Auffassung ein Fehler in der Dokumentzuordnung vor. Die Monatsrechnungen sind nach unserer Auffassung im BGM-Segment als Verbrauchsrechnung (=380) zu definieren. Die Jahresabrechnung ist über die 13. Monatsrechnung (IMD = 13R) oder in der letzten Monatsrechnung vorzunehmen.

Ist diese Auffassung mit Ihrer Nachrichtenbeschreibung EDI@energy INVOIC 2.2 konform?


Monatsrechnungen sind KEINE Abschlagsrechnungen

Hallo Herr Meyer,

Buchhalterisch wird eine Abschlagsanforderung als geleisteter Abschlag grundsätzlich anders behandelt als eine kostenrelevante Verbrauchsrechnung. Da eine MSCONS versendet wird, erwartet der Lieferant eine entsprechende Verbrauchsrechnung. Diese Verbrauchsrechnung wird im beschriebenen Fall nicht erstellt. 

Nach der allgemeinen Definition für Abschlagsanforderungen geht man von gleichbleibenden Zahlungsbeträgen in einem gleichbleibenden Zahlungsrhythmus aus. Dies ist in dem hier beschriebenen Vorgang nicht der Fall.

Wir halten daher die Definition der monatlichen Verbrauchsrechnung bei Abrechnung mit Durchschnittspreisen als "Vorauszahlungsrechnung" mit dem Schlüssel "386" im BGM-Segment für nicht korrekt.
Bei monatlichen Verbrauchsrechnungen ist unabhängig vom eingesetzten Abrechnungsverfahren im BGM-Segment der Schlüssel "380" und im IMD-Segment die Spezifikation "MVR" zu verwenden.
Die Jahresrechnung mit den veröffentlichten Netznutzungsentgelten ist ebenfalls mit dem Schlüssel "380" im BGM-Segment und der Spezifikation "13R" im IMD-Segment durchzuführen.

Dieses Verfahren ist in der Nachrichtenbeschreibung INVOIC 2.2 zum Segmentlayout IMD auf Seite 15 aus den Bemerkungen zum Segmentlayout abzuleiten.

Freundliche Grüsse,
Ihr Forum Datenformate



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