Hallo Herr Meyer,
Buchhalterisch wird eine Abschlagsanforderung als geleisteter Abschlag grundsätzlich anders behandelt als eine kostenrelevante Verbrauchsrechnung. Da eine MSCONS versendet wird, erwartet der Lieferant eine entsprechende Verbrauchsrechnung. Diese Verbrauchsrechnung wird im beschriebenen Fall nicht erstellt.
Nach der allgemeinen Definition für Abschlagsanforderungen geht man von gleichbleibenden Zahlungsbeträgen in einem gleichbleibenden Zahlungsrhythmus aus. Dies ist in dem hier beschriebenen Vorgang nicht der Fall.
Wir halten daher die Definition der monatlichen Verbrauchsrechnung bei Abrechnung mit Durchschnittspreisen als "Vorauszahlungsrechnung" mit dem Schlüssel "386" im BGM-Segment für nicht korrekt. Bei monatlichen Verbrauchsrechnungen ist unabhängig vom eingesetzten Abrechnungsverfahren im BGM-Segment der Schlüssel "380" und im IMD-Segment die Spezifikation "MVR" zu verwenden. Die Jahresrechnung mit den veröffentlichten Netznutzungsentgelten ist ebenfalls mit dem Schlüssel "380" im BGM-Segment und der Spezifikation "13R" im IMD-Segment durchzuführen.
Dieses Verfahren ist in der Nachrichtenbeschreibung INVOIC 2.2 zum Segmentlayout IMD auf Seite 15 aus den Bemerkungen zum Segmentlayout abzuleiten.
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