Anforderungen

 
Anforderung
INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3c
2.3c
11.10.2017
Darstellung Kommunalrabatt bei einer Stornierung nach Änderung der Vorgabe durch BMF

Wir erhalten als LF Stornierungen seitens eines NB mit geänderten Brutto-Rechnungsbeträgen abweichend zur Originalrechnung. Die INVOIC wurden entsprechend abgelehnt. Der NB verweist auf Entscheidung des BMF und der Vorgaben des BDEW gemäß AHB. Unserer Sichtweise nach ändert die Entscheidung des BMF und die Festlegung des BDEW nicht die Vergangenheit und die Stornierung muss weiterhin eine 1 zu 1 Beziehung zur Originalrechnung ausweisen und darf den bisherigen Brutto-Rechnungsbetrag nicht ändern.

"AHB INVOIC 2.3c konsolidierte Lesefassung Stand 01.09.2017 Seite 4 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Mai 2017 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Gemeinderabatts an den BDEW, den deutschen Städtetag und den VKU versendet. Entgegen der ursprünglich vom Ministerium getätigten Aussagen kommt es nun doch zu einer Änderung der Besteuerungspraxis. Der Gemeinderabatt schmälert nicht länger die Bemessungsgrundlage der Leistung, die der Netzbetreiber erbringt, sondern stellt stattdessen ein zusätzliches Entgelt für die Leistung der Gemeinde (d. h. die Gewährung der Wegenutzung für den Netzbetrieb) dar. Eine Übergangsregelung mit Nichtbeanstandung der Vergangenheit gewährt das BMF nicht, so dass die Grundsätze des Schreibens auf alle noch offenen Fälle anwendbar sind.

Darstellung des Bruttorechnungsbetrags bei Stornorechnungen

Sehr geehrter Herr Lambracht,

der Bruttobetrag in der Stornorechnung muss der der Ursprungsrechnung, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, sein. Somit sind die von Ihnen beschriebenen Stornorechnungen falsch.

Freundliche Grüße,

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