Sehr geehrter Herr Mayr,
derzeit ist die APERAK nur zu nutzen, wenn der Empfänger einen Modellfehler in der empfangenen Nachrichtendatei feststellt. Wenn wir Sie richtig verstehen, dann meinen Sie mit einer positiven Prüfung, dass die empfangene Nachrichtendatei in Ordnung ist und der Empfänger diese verarbeiten kann. In diesem Fall würde der Empfänger der Nachrichtendatei eine sog. Anerkennungsmeldung in Form einer APERAK versenden, was in Deutschland derzeit nicht vorgesehen ist. Fazit: Eine Anerkennungsmeldung ist nicht zu versenden.
Freundliche Grüße,
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