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Frage
APERAK
APERAK/CONTRL AHB 2.0f
2.0f
08.08.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Änderung 39 des Dokumentes wurde ein Hinweis zum Versand von APERAK Z07 entfernt, da dieser angeblich einer Formulierung in Kapitel 4.3.3/4.4 entspricht.
Die angegeben Formulierung bezieht sich jedoch nur auf Fehler des Empfängers, nicht auf Modellfehler des Senders.

Daher die Frage, ob auch jetzt noch die APERAK Z07 unterdrückt werden soll, wenn die Ursprungsnachricht bereits per APERAK abgelehnt wurde und der Marktpartner die korrigierte Version wieder mit gleicher Referenznummer geschickt hat.
Diese Information hatte der ursprüngliche Hinweis ja enthalten.

Vielen Dank für die Antwort
Schreiner

Änderung 39 auf Seite 39.

Die APERAK muss nicht unterdrückt werden, es muss aber sichergestellt werden, dass keine unberechtigte APERAK mit Z07 versendet wird.

Sehr geehrter Herr Schreiner,

die relevante Aussage zu Ihrer Frage ist weiterhin im Dokument enthalten, und zwar im Kapitel 4.3.3 in Form des Punktes „Muss der Empfänger aufgrund eines von ihm verursachten Fehlers eine Nachrichtendatei erneut in sein System einspielen oder erhält er aus diesem Grund eine an ihn bereits gesandte Nachrichtendatei erneut, so hat er sicher zu stellen, dass in derartigen Fällen seine Systeme keine Modellfehlermeldungen mit dem Fehlercode Z07 (= Datenaustauschreferenz des Absenders bei Empfänger bereits bekannt) versenden.“
Um sicher zu stellen, dass keine unberechtigten APERAK-Nachrichten mit dem Fehlercode Z07 versendet werden, ist das im gestrichenen Hinweis beschriebene Vorgehen eine Möglichkeit.
Zu beachten ist im Falle, dass eine berechtigte APERAK eingeht, die daraufhin korrigierte Nachrichtendatei eine neue Datenaustauschreferenz enthalten muss.
Fazit: Sie müssen diese APERAK nicht unterdrücken, müssen aber sicherstellen, dass sie keine unberechtigten APERAK mit Z07 versenden.

Freundliche Grüße,

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