Sehr geehrter Herr Schreiner,
die relevante Aussage zu Ihrer Frage ist weiterhin im Dokument enthalten, und zwar im Kapitel 4.3.3 in Form des Punktes „Muss der Empfänger aufgrund eines von ihm verursachten Fehlers eine Nachrichtendatei erneut in sein System einspielen oder erhält er aus diesem Grund eine an ihn bereits gesandte Nachrichtendatei erneut, so hat er sicher zu stellen, dass in derartigen Fällen seine Systeme keine Modellfehlermeldungen mit dem Fehlercode Z07 (= Datenaustauschreferenz des Absenders bei Empfänger bereits bekannt) versenden.“ Um sicher zu stellen, dass keine unberechtigten APERAK-Nachrichten mit dem Fehlercode Z07 versendet werden, ist das im gestrichenen Hinweis beschriebene Vorgehen eine Möglichkeit. Zu beachten ist im Falle, dass eine berechtigte APERAK eingeht, die daraufhin korrigierte Nachrichtendatei eine neue Datenaustauschreferenz enthalten muss. Fazit: Sie müssen diese APERAK nicht unterdrücken, müssen aber sicherstellen, dass sie keine unberechtigten APERAK mit Z07 versenden.
Freundliche Grüße,
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