Hallo Frau Tayam,
nach unserer Rechnung liegen sowohl vom 02.11. - 06.11. als auch dem 09.11. - 13.11. jeweils fünf Werktage (in Summe also zehn Werktage).
Da es sich bei dem 15.11. nicht um einen Werktag handelt, kann erst am 16.11. die Zahlung erfolgen weswegen sinnvollerweise auch dieser Tag anzugeben wäre.
Unsere Empfehlung an Rechnungssteller lautet, vielleicht lieber mal einen Tag mehr Zahlungsziel einräumen und daher weniger REMADVs riskieren. Ebenso sollten die Rechnungsprüfer zur Vermeidung von Klärfällen eine zu strikte Auslegung der Fristen überdenken.
Siehe hierzu auch: http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/97B2147CEDC0D35DC1257EF5003AA30B?OpenDocument&area=Bearbeitung_nachThema&
Freundliche Grüße,
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