Hallo Herr Weickenmeier,
da laut Vorgaben zur AHB-Prüfung ein "Zuviel an Informationen" zu akzeptieren ist, darf in diesem Falle keine Ablehnung per APERAK erfolgen.
Bei näherer Betrachtung teilen wir Ihre Ansicht, dass unzlässige Artikelnummern immer eine fehlerhafte Rechnungssumme zur Folge haben. Daraus folgt, dass der von Ihnen vorgeschlagene Ablehnungsgrund "5" = "Preis/Rechenregel falsch" hier das geeignete Mittel darstellt, um dem Rechnungsersteller den Fehler ordnungsgemäß anzuzeigen.
Freundliche Grüße,
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