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INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3
2.3
21.10.2015
Hallo,

wir haben eine INVOIC eines Netzbetreibers mit einer Z29 abgelehnt, da das Fälligkeitsdatum bei Gutschriften gemäß Anwendungshandbuch INVOIC/REMADV mehr als 10 WT nach dem Wert aus dem DTM+137 DE2380 liegt.

Nun argumentiert der Netzbetreiber, dass in den Festlegungen GPKE und GeLi Gas vorgegeben sei, dass das Zahlungsziel von 10 WT nach Versand der INVOIC nicht unterschritten werden darf.
Laut NB stünde somit die Vorgabe für Gutschriften im Anwendungshandbuch INVOIC/REMADV im Widerspruch zu den Festlegungen der GPKE und GeLi Gas, da das AHB für Gutschriften besagt, dass das Fälligkeitsdatum maximal 10 WT nach dem DTM+137 DE2380 liegen darf.
Laut NB könne sich das Anwendungshandbuch nicht über die Festlegungen der GPKE und GeLi Gas hinwegsetzen.
Eine Ablehnung der Gutschriften aufgrund „zu langer“ Fristen erscheint laut NB zudem auch fachlich in keinem Fall sinnvoll, weder per APERAK, noch per REMADV.
Eine Ablehnung verhindere laut NB lediglich die Verrechnung mit den Forderungen.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie der korrekte Prozess an dieser Stelle auszusehen hat? Hat der Netzbetreiber unsere Ablehnung zu akzeptieren, oder müssen wir unsere Prüfung anpassen obwohl wir diese strikt nach den Vorgaben des aufgebaut haben?
Wie ist mit diesem Sachverhalt umzugehen?

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Oliver Knönagel


GPKE und GeLi Gas regeln nur Fristen zum Zahlungsziel bei Forderungen

Hallo Herr Könagel,
unseres Wissen werden in der GPKE / GeLi Gas nur Mindestfristen bei Rechnungen (nicht bei Gutschriften) aufgeführt.
Somit können wir hier keinen Widerspruch zwischen INVOIC / REMADV AHB und BNetzA-Festlegungen erkennen.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate


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