Sehr geehrte Frau Eigler,
es ist das Zeitintervall/der Zeitpunkt des beanstandeten Vorgangs anzugeben.
Die Angabe des Zeitintervalls zu dem der Absender bzw. der Empfänger dem ZP zugeordnet war, wäre in einigen Fällen nicht bzw. nicht eindeutig möglich und würde somit den Prozess zur Erstellung der APERAK nur verkomplizieren. Beispielsweise in Fällen, in denen der Absender bisher nie dem ZP zugeordnet war, wäre eine Angabe eines Zeitintervalls/Zeitpunkts nicht möglich.
Freundliche Grüße,
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