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APERAK
APERAK / CONTRL AHB 2.1
2.1
28.11.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Kapitel 6.2 steht bei den Erläuterungen zu den Fehlercodes Z17 und Z18, dass in der APERAK neben der Zählpunktbezeichnung auch das Zeitintervall/ der Zeitpunkt angegeben werden muss. Ist hiermit das angefragte Zeitintervall/ Zeitpunkt oder eventuell das Zeitintervall (bzw. eines der Zeitintervalle) erforderlich, zu dem eine Zuordnung zum Zählpunkt bestand?

Besten Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
S. Eigler

Kapitel 6.2, Fehlercodes Z17 u. Z18, S. 26

Bei Z17 und Z18 ist das Zeitintervall/der Zeitpunkt des abgelehnten Vorgangs anzugeben.

Sehr geehrte Frau Eigler,

es ist das Zeitintervall/der Zeitpunkt des beanstandeten Vorgangs anzugeben.

Die Angabe des Zeitintervalls zu dem der Absender bzw. der Empfänger dem ZP zugeordnet war, wäre in einigen Fällen nicht bzw. nicht eindeutig möglich und würde somit den Prozess zur Erstellung der APERAK nur verkomplizieren.
Beispielsweise in Fällen, in denen der Absender bisher nie dem ZP zugeordnet war, wäre eine Angabe eines Zeitintervalls/Zeitpunkts nicht möglich.

Freundliche Grüße,

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