Sehr geehrter Frau Stiller,
uns irritiert die Aussage: „durchschnittlichem Arbeitspreis sowie eine 13. Rechnung“ im Zusammenhang mit SLP. Wir gehen daher davon aus, dass im Rahmen der zwischen LF und NB erfolgten Stammdatenprozesse ein Informationsschiefstand entstanden ist, der bereinigt werden sollte. Entweder ist die Lieferstelle RLM, dann können auch durchschnittliche Arbeitspreise abgerechnet sowie eine 13. Rechnung gelegt werden, oder es handelt sich um eine SLP-Lieferstelle dann kann es nach unserem Verständnis keinen durchschnittlichen Arbeitspreis geben.
Freundliche Grüße,
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