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Frage
ORDRSP


12.04.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Gasnetzbetreiber erhalten ORDERS-Nachrichten eines Lieferanten mit der Anfrage nach Brennwert und Zustandszahl (Qualifier Z10). In den betreffenden Fällen erfolgten Zählerwechsel. Die zugehörige MSCONS wurde ordnungsgemäß versendet. Im Abrechnungssystem des Händlers wurden die Zählerwechsel jedoch um einen Tag versetzt gepflegt woduch der Brennwertzeitraum unserer gesendeten MSCONS mit dem des Händlers nicht mehr übereinstimmt und eine automatische Verarbeitung dort nicht mehr möglich ist. Der eigentliche Brennwert bleibt jedoch unverändert.

Hier stellt sich nun die folgende Frage. Sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, in diesen Fällen eine ORDRSP an den Händler zu verschicken, obwohl er bereits die korrekten Daten von uns erhalten hat? Da unsererseits der Versand von ORDRSP-Nachrichten noch nicht möglich ist und erst programmiert werden müsste, hätten wir außerdem gern gewusst, ob wir generell verpflichtet sind, in desem Format zu antworten. Derzeit schickten wir bei ORDERS Anfragen stets eine MSCONS.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrter Herr Guse,

eine Anfrage zu Brennwert und Zustandszahl muss mit einer MSCONS beantwortet werden. Mit der Änderung der Anlage zu dem Beschluss BK6-06-067 (GeLi Gas) vom 20.08.2007 „hat der Lieferant außerdem die Möglichkeit, vom Netzbetreiber die Übermittlung der Abrechnungsbrennwerte und der Zustandszahl für eine anzugebende Zeitspanne isoliert anzufordern." Die Zeitspanne gibt der Lieferant in seiner ORDERS an. Eine ORDRSP als ablehnende Antwort kommt nur in Frage, wenn die angefragte Zeitspanne nicht in der Vergangenheit liegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen