Die von Ihnen beschriebenen Probleme treten nur dann auf, wenn die elektronische Netznutzungsabrechnung eingeführt wurde, ohne dasss vorher eine ausreichende Kontenklärung erfolgt ist. Im elektronischen Fall ist jede Rechnung entweder vollständig zu zahlen oder abzulehnen (Information hierüber erfolgt über REMADV). Damit ergibt sich, dass weder Restforderungen oder Restguthaben der letzten Rechnung noch Guthaben, erhaltenen Betrag bzw Akontozahlung nicht in der INVOIC übertragen werden.
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