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INVOIC


18.02.2008
Manche Stadtwerke haben noch auf Netznutzungsrechnungen folgende Informationen aufgenommen, welche den Gesamt Rechnungsbetrag bzw. Fälliger Betrag beeinflussen:
1. "Restforderung oder Restguthaben letzte Rechnung", gibt es dafür eine Möglichkeit diese in EDIFACT-INVOIC aufzunehmen ?
2. Guthaben / erhalteren Betrag / Akontozahlung OHNE Mwst-Anteil (Keine Abschlagszahlungen), sind diese ebenfalls in Segment50 MOA+113 (Vorausbezahler Betrag) aufzunehmen ?



Die von Ihnen beschriebenen Probleme treten nur dann auf, wenn die elektronische Netznutzungsabrechnung eingeführt wurde, ohne dasss vorher eine ausreichende Kontenklärung erfolgt ist. Im elektronischen Fall ist jede Rechnung entweder vollständig zu zahlen oder abzulehnen (Information hierüber erfolgt über REMADV). Damit ergibt sich, dass weder Restforderungen oder Restguthaben der letzten Rechnung noch Guthaben, erhaltenen Betrag bzw Akontozahlung nicht in der INVOIC übertragen werden.

Freundliche Grüße
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