Sehr geehrter Herr Arcan,
in der GPKE wird der Fall nicht betrachtet, dass eine Anlage gesperrt, wieder in Betrieb genommen wird, oder dass es jemanden gibt, der das Inkasso durchführt. Aus diesem Grund sind die Artikelnummern entsprechend gekennzeichnet. Wenn Sie entsprechende bilaterale Vereinbarungen treffen und diese diskriminierungsfrei allen Marktpartnern anbieten, dann spricht nichts gegen eine Anwendung dieser Artikelnummern. Genau aus diesem Grunde sind diese in der Liste aufgenommen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Forum Datenformate keine Auskünfte über geben können, welche Unternehmen über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Freundliche Grüße,
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