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Artikelnummerliste des BDEW


25.02.2010
In unserem Unternehmen stellt sich die Frage Sperr-, Entsperr- sowie Inkassokosten über die INVOIC Netznutzungsabrechnung mit zu berechnen. Die entsprechende BDEW Artikelnummern sind ja vorhanden.

"Sperrkosten 54 4044038 00054 6
Entsperrkosten 55 4044038 00055 3
Inkassokosten 58 4044038 00058 4"

Warum sind diese Artikelnummern für die Nutzung im Rahmen der GeLi- bzw. GPKE-konformen Netznutzungsabrechnung nicht freigegeben?
Verwendet jemand schon diese Artikelnummer und hat damit Erfahrungen?

Sofern die vorgenannten Artikelnummern bilateral mit dem Marktpartner im Lieferantenrahmenvertrag vereinbart sind, dürfen die Artikelnummern in der INVOIC-Nachricht verwendet werden?

Mit freundlichen Grüßen

M. Arcan
NEW Service GmbH


Artikelnummern Sperrkosten, Entsperrkosten, und Inkassokosten können nach bilateraler Absprache in der NN-INVOIC genutzt werden

Sehr geehrter Herr Arcan,

in der GPKE wird der Fall nicht betrachtet, dass eine Anlage gesperrt, wieder in Betrieb genommen wird, oder dass es jemanden gibt, der das Inkasso durchführt. Aus diesem Grund sind die Artikelnummern entsprechend gekennzeichnet.
Wenn Sie entsprechende bilaterale Vereinbarungen treffen und diese diskriminierungsfrei allen Marktpartnern anbieten, dann spricht nichts gegen eine Anwendung dieser Artikelnummern. Genau aus diesem Grunde sind diese in der Liste aufgenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Forum Datenformate keine Auskünfte über geben können, welche Unternehmen über entsprechende Erfahrungen verfügen.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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