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INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung 1.2
1.2
25.04.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1.2.2014 müssen alle Unternehmen die SEPA-Regelungen anwenden. Inwieweit sind die Prozesse der elektronischen Rechnungslegung hier betroffen, insbesondere bei der Abbuchung?

Eine Abbuchung muss lt. SEPA in unseren Augen immer vorher angekündigt werden. Da viele Netzbetreiber bei Lieferanten dies so umsetzen, müssten sie bspw. alle Abschläge vorher ankündigen.

Derzeit gibt es so etwas nicht, ein Abschlagsplan könnte hier helfen, alternativ müsste man sonst alles separat noch einmal ankündigen (pdf, Papier oder Ähnliches).

Gehen unsere Überlegungen hier in die richtige Richtung oder gibt es Aussagen in der Richtung, dass SEPA hier keinen Einfluss hat?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Weiße


kein Anpassungsbdarf bei INVOIC durch SEPA

Sehr geehrter Herr Weiße,

 

ihre Überlegungen gehen in eine falsche Richtung. Die entsprechenden Prozessbeschreibungen sehen keine Abbuchung vor. Es wird auch kein Abschlagsplan, sondern entsprechend des vom NB festgelegten Rhythmus Abschlagsrechnungen versandt. Somit ergibt sich durch SEPA kein Anpassungsbedarf.

 

Freundliche Grüße,

 

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