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INVOIC


29.01.2013
Bei Netzbetreiber-Wechseln bzw. Fusionen in einzelnen Netzgebieten bekommen wir nicht von jedem alten Netzbetreiber eine Schlussrechnung unter der Codenummer des abgebenden Netzbetreibers, sondern oft eine Rechnung unter der neuen Codenummer, die entweder den kompletten Zeitraum aus der Zeit des abgebenden Netzbetreibers abrechnet oder aber sogar die Zeiträume übergreifend zusammen abrechnet.

Die standardisierte EDIFACT-Systemwelt kann jedoch dieses Vorgehen nicht abbilden, d.h. wir können die letztgenannten Rechnungen nicht verarbeiten, da der eineindeutige Bezug zum abgebenden NB fehlt.

Meine Frage wäre, ob es Erfahrungswerte / Richtlinien gibt, die uns als Lieferanten berechtigen, solche Rechnungen aus den oben genannten Gründen zurückzuweisen.


Versandzeitpunkt bestimmt Gültigkeit der MP-ID in den EDIFACT-Nachrichten

Hallo Herr Ring,

sofern ein Netzbetreiber mit einem anderen fusioniert, ist aktuell gültige MP-ID des fusionierten Unternehmens (ab dem Zeitpunkt der Fusion) für alle Nachrichten egal für welchen Zeitraum zu verwenden. Bei der MP-ID ist also immer der Versandzeitpunkt der Nachricht relevant.

Beispiel: Ein Netzbetreiber hat von 01.02.2001-31.03.2012 die MP-ID A verwendet. Durch eine Fusion verwendet der Netzbetreiber ab dem 01.04.2012 die MP-ID B. Für die Marktkommunikation gilt nun, dass der Netzbetreiber ab dem 01.04.2012 die MP-ID B in allen INVOIC verwendet, egal, ob die Netznutzung für ein Zeitintervall vor dem 01.04.2012 oder ein Zeitintervall nach dem 01.04.2012 abgerechnet wird.

In den edi@energy-Nachrichtenformaten lässt sich diese Vorgehensweise abbilden, somit ist zur Abbildung dieser Thematik keine Anpassung der EDIFACT-Systemwelt erforderlich. Vielmehr müssen die unternehmensinternen Systeme in der Lage sein, MP-ID-Änderungen nach geltendem Recht abzubilden.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate



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