Sehr geehrte Damen und Herren, nach den neusten gesetzlichen Regelungen im USTG § 14 Abs. 4 Nr. 2 ist es möglich die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Wir gehen daher davon aus, dass diese Wahlrecht sich auch entsprechend in der INVOIC niederschlägt und es keinen Pflicht zur Angaben der Steuernummer gibt.
Schöne Grüße Rüdiger Hahn |