Fragen

 
Frage
INVOIC
INVOIC MIG
2.0a
23.07.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den neusten gesetzlichen Regelungen im USTG § 14 Abs. 4 Nr. 2 ist es möglich die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Wir gehen daher davon aus, dass diese Wahlrecht sich auch entsprechend in der INVOIC niederschlägt und es keinen Pflicht zur Angaben der Steuernummer gibt.

Schöne Grüße
Rüdiger Hahn

RFF-FC bzw VA, Seite 35


Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Möglichkeiten entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen, besteht in der INVOIC. Der Text dazu wird entsprechend angepasst.

Freundliche Grüße

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen