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INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung
1.01
02.04.2007
Wenn keine qualifizierte Signatur erfolgt, ist ja ein Umsatzsteuernachweis in Papierform vorgesehen, welcher in der einfachsten "Deckblattform" nur die Summe aller in der Datei enthaltenen INVOIC-Nachrichten netto, Umsatzsteuer, brutto ausweist. Wenn nun auf eine in der datei enthaltene INVOIC-Nachricht ein negatives APERAK oder negatives REMADV gesendet wird, wird der Papiernachweis falsch. Können dann alle INVOIC-Nachrichten der Datei nicht mehr weiterbearbeitet werden, bevor ein korrigierter Umsatzsteuernachweis vorliegt? Oder reicht es, wenn ein korrigierter Umsatzsteuernachweis später gesendet wird? Oder muss keine Korrektur erfolgen, weil einzeln nachvollziehbar ist, welche Nachrichten abgelehnt worden sind?


neuer Umsatzsteuernachweis enthält ggf. Stornrechnung

Hallo Frau Stein,

In der Prozessbeschreibung ist beschrieben, dass eine abgelehnte, falsche Rechnung zu stornieren und die Stornorechung zu versenden ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die richtigen Umsatzsteuernachweise beim Rechnungsempfänger vorliegen.

Der Rechnungsempfänger hat die falsche Rechnung und die Stornorechnung zu archivieren und kann somit immer die eindeutige Verknüpfung zwischen Umsatzsteuernachweis und Rechnungen herstellen. Werden die Netto-, Brutto- und Steuer-Beträge der Einzelrechnungen richtig aufsummiert so ergibt sich immer der Betrag im Umsatzsteuernachweis.

Freundliche Grüsse,
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