Hallo Frau Stein,
In der Prozessbeschreibung ist beschrieben, dass eine abgelehnte, falsche Rechnung zu stornieren und die Stornorechung zu versenden ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die richtigen Umsatzsteuernachweise beim Rechnungsempfänger vorliegen.
Der Rechnungsempfänger hat die falsche Rechnung und die Stornorechnung zu archivieren und kann somit immer die eindeutige Verknüpfung zwischen Umsatzsteuernachweis und Rechnungen herstellen. Werden die Netto-, Brutto- und Steuer-Beträge der Einzelrechnungen richtig aufsummiert so ergibt sich immer der Betrag im Umsatzsteuernachweis.
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