Sehr geehrter Herr Adrion,
aus dem Netznutzungsvertrag geht hervor, dass die Trafoverluste über einen virtuellen ZP abzubilden sind. Dies bedeutet, dass die Zähldaten für den virtuellen ZP bereits um die Trafoverluste angepasst wurden. Ein Aufschlag in der Rechnung ist somit nicht mehr nötig. Das bedeutet, dass Sie beide ZP übermitteln müssen. Es sind zum einen die realen Werte (Child) sowie die angepassten Zählwerte (Parent) zu übermitteln. Im Dokument "UTILMD Struktur 1.0a" finden Sie auf Seite 27 ein Beispiel.
Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate |