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INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung
1.1
27.02.2009
Guten Tag,

Netznutzungsrechnungen, die vor Aktivierung des elektronischen Datenaustauschs (in Papierform) gestellt wurden, sollen storniert werden. Ein Marktpartner verlangt nun, dass das Storno elektronisch übermittelt werden soll.

Gem. unserem Verständnis betrifft dieses Storno nicht die GPKE-Vorgaben und kann aus diesem Grund nur in Papierform erfolgen.

In welchem Dokument ist die Stornierung von solchen "Mischprozessen" definiert bzw. wie werden diese von anderen Marktpartnern gelebt?

mfG
Christian Rüdlin



Sehr geehrter Herr Rüdlin,

Wie Sie richtig schreiben gibt es für diese „Grauzone“ keine Festlegung. Prinzipiell gibt es zwei Alternativen:

 

1.) Versender hat ein System, welches beim Storno den Ausgabeweg des Originals "im Gedächtnis" behält und kann daher nur Papier

2.) Ab Umstellung auf EDIFACT kommt automatisch die Inhousedatei, egal, was vorher passiert ist

 

Bei allen GPKE- und GeLi Gas-Prozessen erfolgt die Umstellung auf eine neue Formatversion immer zu einem Stichtag. Kommt es nach diesem Stichtag zu Änderungen etc. die zu einem Datenversand führen, die einen Zeitraum vor dem Stichtag betreffen, so erfolgt dieser in der neuen Formatversion.

In Analogie zu diesem Vorgehen empfehlen wir die Umsetzung nach der zweiten der beiden o. g. Varianten, da von dem „Format“ Papier auf EDIFACT umgestellt wurde.

Freundliche Gruesse

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