Bei einem Zertifikaten mit fortgeschrittener Signatur ist das entscheidende, dass es auf eine juristische Person ausgestellt ist, also das Feld „O“ für Organisation gefüllt ist, weil nur dann prüft auch beim Beschaffungsprozess die herausgebende Zertifizierungsstelle die Organisationszugehörigkeit des Antragstellers und seine Bevollmächtigung.
Zur Frage, ob die fortgeschrittene Signatur auf eine natürliche Person im Unternehmen ausgestellt sein sollte, ist zu beachten, dass es sich bei der 1:1-Marktkommunikation um eine abstrakte vollautomatische Kommunikation von Maschine-zu-Maschine handelt, auch erkennbar anhand der E-Mail-Adresse die keinen Vor- und Nachnamen enthalten darf (vgl. Kapitel 5.1). Entsprechend kann der Inhalt im Feld „CN“ auch keinen Namen einer natürlichen Person enthalten. Typische Lösungen für die Befüllung des Feld „CN“ ist ein Name der auf die Funktion bzw. Funktionseinheit hindeutet, wie zum Beispiel die Marktrolle „Bilanzkreisverantwortlicher“ oder abstrakter „Marktkommunikation“.
Die Befüllung des Feldes „CN“ ist nicht standardisiert, daher ist auf dieses Feld auch keine Prüfung durchzuführen. Die Akzeptanz der Zertifikate eines Marktpartners muss somit unabhängig von der Befüllung des Feldes „CN“ erfolgen. |