Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Markt herrschen derzeit noch unterschiedliche Interpretationen bezüglich der MSB-Abrechnung im Interimsmodell.
Der neue IMD-Qualifier der INVOIC "MSB", wie in der Konsultationsfassung des MIG INVOIC 2.6e beschrieben, lässt darauf schließen, dass die Abrechnung für den Messstellenbetrieb (analog zur Mehr-/Mindermengenabrechnung) immer in einer Separaten INVOIC zu erstellen ist. Wird es grundsätzlich weiterhin möglich sein, den Messstellenbetrieb integriert in der Netznutzungs-INVOIC abzurechnen, wenn der Netzbetreiber auch grundzuständiger MSB ist? Vorausgesetzt natürlich, der Lieferant übernimmt die Kosten für den Messstellenbetrieb. |