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APERAK


14.07.2008
Hallo Forums-Team,

laut Mitteilung Nr 12 der Bundesnetzagentur gibt es eine Übergangsphase vom 1.8.2008 bis 30.09.2008. Vgl. hierzu:

a) Für die Nachrichtenprüfung mittels APERAK gilt diese Umsetzungsverpflichtung mit folgender Maßgabe:

Im Zeitraum vom 01.08.2008 bis 30.09.2008 (Übergangsphase) hat der Empfänger einer Nachrichtendatei, die sich im Rahmen der Modellfehlerprüfung als fehlerhaft herausstellt, die erkannten Fehler mittels APERAK an den Sender der Ursprungsnachricht zurückzumelden, jedoch die Nachrichtendatei soweit möglich weiterzuverarbeiten. Eine komplette Zurückweisung der Nachrichtendatei erfolgt in diesem Zeitraum noch nicht.

Ab 01.10.2008 erfolgt die Zurückmeldung erkannter Fehler mittels APERAK, im Übrigen die Abweisung der als fehlerhaft erkannten Nachrichtendatei ohne weitere Bearbeitung.


In dieser Phase werden APERAK-Fehler zwar bekannt gegeben aber eine "komplette" Zurückweisung erfolgt NICHT. Bedeutet das nun, dass wenn eine APERAK gesendet wird, der Prozess nicht unterbrochen ist? Und die APERAK-Nachricht in der Übergangsphase nur als Testmeldung versendet wird und die Weiterbearbeitung der Liste trotzdem durchgeführt wird? Vielen Danke für Ihre Hilfe!

Mitteilung Nr. 12 der Bundesnetzagentur

Umgang mit APERAK in der Übergangszeit (2)

Sehr geehrter Herr Fauster,

in der Übergangsphase ist es dem Empfänger erlaubt die Nachrichtendateien, die einen Modellfehler enthalten zu verarbeiten. In diesem Fall ist es in diesen beiden Monaten hilfreich aktiv auf dem Absender zuzugehen und ihn darüber zu informieren, dass man diese Dateien verarbeitet. Falls man sie nicht verarbeitet ist es auch hilfreich dem Absender darüber zu informieren.

Für weitere Informationen, insbesondere welche Seite wofür verantwortlich ist, sei auf  diese antwort zum Umgang mit APERAK-Nachrichten in der Übergangszeit verwiesen.

Freundliche Grüße,

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