Sehr geehrter Herr Otte,
die saubere Lösung ist, dass in Ihrem Fall bis zum 31.12.08 die Artikelnummer 52 und ab dem 1.1.2009, zu dem Sie ja in die beiden Komponenten "Entgelt für Messung und Ablesung" (= Artikelnummer 61) und "Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik" (= Artikelnummer 62) auftrennen, diese auch durch Verwendung der beiden Artikelnummern 61 und 62 getrennt übermitteln. Da es sich im von Ihnen geschilderten Fall um eine einmalige Veränderung je ZP handelt und die Art der Abrechnung dieser Veränderung in der Regel von fundamentalen Einstellungen in dem Abrechnungssystem abhängt, plädieren wir an beide Seiten (Rechnungssteller und Rechnungsempfänger) soweit als möglich auf einander zuzugehen und falls nötig mittels manueller Rechnungsfreigabe die el. Abrechnung zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
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