Sehr geehrte Damen und Herren, mit einigen Netzbetreiber gibt es Unstimmigkeiten, was die Berechnung bzw. Meldung der Zähler im Rahmen des Messstellenbetriebes angeht. Der Netzbetreiber meldet per UTILMD einen Doppeltarifzähler. Entsprechend wird dies bei uns in den Stammdaten gepflegt und auch an den Endkunden weiterberechnet. Mit der INVOIC rechnet der Netzbetreiber allerdings einen Eintarifzähler ab. Auch dies führt zu Fehlern bei der Eingangsprüfung im Rahmen der Preisprüfung. Ist dieses Verhalten des Netzbetreibers konform? Darf er einen Doppeltarifzähler verbauen/melden und einen Eintarifzähler berechnen? Vielen Dank und Grüße Michael Fuhrer |