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INVOIC


25.10.2011
Abrechnung von niederspannungsseitigen Zuschlägen

Sehr geehrtes Forum, wir erhalten NN-Rechnungen, in denen der Netzbetreiber die niederspannungsseitigen Zuschläge als eigene Position mit der Artikel-Nr. Wirkarbeit abrechnet. Nach unserer Einschätzung ist das nicht korrekt. Vielmehr sollten diese Zuschläge als prozentualer Zuschlag auf die Wirkarbeit abgerechnet werden. Eine eindeutige Aussage zu diesem Thema habe ich nicht finden können. Ich bitte Sie um eine eindeutige Vorgabe, wie diese Zuschläge abzurechnen sind. Vielen Dank. freundliche Grüße Johannes Theodor Meyer RWE Kundenservice GmbH Großpartner-Abrechnungs-Center Marktkommunikation Altenessener Str. 37, 45141 Essen T intern: 70-49490 T extern: +49 201-12-49490 M: +49 162-2957939 F: +49 201-12-1231410 Geschäftsführer: Dr. Bernd-Josef Brunsbach, Josef Hadick Sitz der Gesellschaft: Bochum Eingetragen beim Amtsgericht Bochum Handelsregister-Nr. HR B 7754 USt-IdNr. DE 8137 98 560


Hallo Herr Meyer,

im BDEW-Dokument INVOIC-Nachrichtenbeschreibung Version 2.5 ist beschrieben, wie mit den genannten Zuschlägen umzugehen sind. Sie sind über die Funktionalität der Zuschlagsberechnung (SG39-ALC) durch Nutzung des Qualifier Z02 = "Umspannungszuschlag" zu den entsprechenden Artikeln wie z.B. Wirkarbeit in Rechnung zu stellen.

Freundliche Grüsse,

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