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Frage
INVOIC


22.01.2009
Hallo,
wir erhalten von Geschäftspartnern Abschlagsanforderungen per INVOIC, bei denen das Abrechnungsende des letzten angerechneten Abschlags außerhalb des Abrechnungsendes der Jahresrechnung liegt. Als Beispiel: Abrechnungsende der Jahresrechnung 20.09.2008 und Abrechnungsende des letzten Abschlags 10.10.2008. Für eine maschinelle Prüfung ist hier nicht eindeutig erkennbar, ob der letzte Abschlag in der Rechnung angerechnet wurde oder nicht. Laut den Gesschäftspartnern wird dieser letzte Abschlag in der Regel mit angerechnet, obwohl er nicht im Abrechnungszeitraum der Rechnung liegt, d. h. der letzte Abschlag wird nicht storniert. Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle sondern um ein generelles Vorgehen. Unserer Meinung nach müssen sich die Abschläge im Abrechnungszeitraum der Rechnung befinden, um diese eindeutig maschinell prüfen zu können und keine Probleme für darauffolgende Jahre zu generieren. Die Abschlagspläne der Geschäftspartner müssten dahingehend angepasst werden.

Freundliche Grüße
Nicole Heil



Hallo,

Abschläge sind regelmäßige Vorauszahlungen auf die Jahresrechnung. Mit diesen Zahlungen werden keine zeitraumbezogenen Leistungen abgegolten.

Mit freundlichen Grüßen

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